Manchmal fällt die Unterscheidung schwer. Grundsätzlich ist Psychotherapie indiziert, sobald die Ängste, die Erschöpfung, die Schlafschwierigkeiten oder andere Symptome einen sogenannten Krankheitswert erreicht haben. Gerne helfe ich Ihnen, diese Frage zu klären, sollten Sie unsicher sein.
Seit 2017 verfüge ich über eine kantonale Praxisbewilligung für Psychotherapie und bin von der Santésuisse als Psychotherapeutin anerkannt. Daher übernimmt die Zusatzversicherung der Krankenkasse einen Teil der Behandlungskosten. Die Höhe der Beteiligung variiert je nach Krankenkasse und Versicherungsmodell. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, wie hoch die entsprechende Kostenbeteiligung ist und welche Voraussetzungen verlangt werden (ärztliche Überweisung). Eine unverbindliche Übersicht finden Sie auch auf der FSP-Seite.